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BGH, 17.02.2004 - X ARZ 26/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zur Zulässigkeit der Anrufung des Bundesgerichtshofs durch ein Landgericht in Fragen der funktionellen Zuständigkeit
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36
Zulässigkeit einer Vorlage an den Bundesgerichtshof zur Bestimmung des zuständigen Gerichts - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.10.1999 - X ARZ 247/99
Kompetenzkonflikt zwischen Berufungszivilkammer und erstinstanzlicher Kammer …
Auszug aus BGH, 17.02.2004 - X ARZ 26/04
Nach systematischer Stellung, Entstehungsgeschichte und Funktion kommt eine Vorlage nach § 36 Abs. 3 ZPO nur in Betracht, wenn ein Oberlandesgericht im Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 ZPO von der Auffassung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs abweichen will (Sen.Beschl. v. 05.10.1999 - X ARZ 247/99, NJW 2000, 80, 81; vgl. auch amtl. - BGH, 27.10.1998 - X ARZ 876/98
Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes durch den BGH
Auszug aus BGH, 17.02.2004 - X ARZ 26/04
Seit der Änderung des § 36 ZPO durch das Gesetz zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I, 3224) ist an die Stelle der Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes als des zunächst höheren gemeinschaftlichen Gerichts die desjenigen Oberlandesgerichts getreten, zu dessen Bezirk das zunächst mit der Sache befaßte Gericht gehört (Sen.Beschl. v. 27.10.1998 - X ARZ 876/98, NJW 1999, 221). - BGH, 30.04.2002 - X ARZ 59/02
Zulässigkeit der Vorlage zum BGH
Auszug aus BGH, 17.02.2004 - X ARZ 26/04
Eine unmittelbare Anrufung des Bundesgerichtshofes auf Vorlage eines beteiligten Gerichts scheidet deshalb aus (Sen.Beschl. v. 30.04.2002 - X ARZ 59/02, vgl. auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 36 Rdn. 4 a).